Gültig ab 31.01.2014
1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der DEFON GmbH, nachfolgend kurz „Auftragnehmer“ genannt, sind insofern gültig wenn nicht ausdrücklich anderweitig schriftlich zwischen den Vertragsparteien vereinbart. Diese gelten für aktuelle abgeschlossene wie auch für folgende Verträge falls nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen schriftlich getroffen werden.
2. Sämtliche getroffenen Vereinbarungen die nicht ausdrücklich schriftlich festgehalten wurden sind, haben weder Gültigkeit noch sind diese zu Lasten des Auftragnehmers zu verwenden. Dies gilt insbesondere für nachträgliche Preisverhandlungen und/oder Schadensersatzforderungen etwaiger Art.
3. Der Vertragspartner des Auftragnehmers erklärt sich bereit jegliche Informationen sofort weiter zu geben die zur ordentlichen Erledigung der Leistung beitragen. Sollten hier absichtlich falsche oder keine Informationen weiter gegeben werden behaltet sich der Auftragnehmer das Recht vor sofort und ohne Angabe von Gründen jegliche Leistung gegenüber dem Vertragspartner einzustellen. Außerdem wird das Recht vorbehalten hierbei entstandene Kosten zur Gänze weiter zu verrechnen. Auch bei etwaigen Ereignissen die außerhalb des Einflussbereiches des Auftragnehmers liegen sind beide Vertragspartner verpflichtet den anderen umgehend davon in Kenntnis zu setzen.
4. Im Vertrag festgelegte Leistungen werden im Rahmen der allgemein gültigen Gesetze erfüllt und dürfen keinerlei strafbare Folgen nach sich ziehen. Sollte dies vom Vertragspartner gewünscht werden, behalten wir uns das Recht vor diese nicht zu erfüllen und übernehmen auch keinerlei Haftung für etwaige Folgen die dadurch resultieren.
5. Weiters erklärt sich der Vertragspartner ausdrücklich einverstanden den vollen Umfang des Hausrechts zu übertragen und die sicherheitsrelevanten Entscheidungen unserer Mitarbeiter zu akzeptieren. Bei etwaigen Verstößen gegen solche Entscheidungen übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung über die Folgen die daraus resultieren. Sollte gegen Entscheidungen ernsthafte Bedenken bestehen sind diese vor Ort mit dem Einsatzleiter zu klären.
6. Zahlungen sind, wenn nicht anders vereinbart sofort nach Erfüllung der Dienstleistung und/oder Lieferung ohne Abzug in voller Höhe zu begleichen. Sollten hier andere Vereinbarungen schriftlich getroffen worden sein sind diese zu erfüllen. Bei Nichteinhaltung behalten wir uns das Recht vor die entstehenden Kosten eines Zahlungsverzuges gem. §§ 1000 und 1333 ABGB ebenso weiter zu verrechnen.
7. Weiters erklärt sich der Vertragspartner des Auftragnehmers ausdrücklich einverstanden ihm zugetragenes Wissen durch die Geschäftsbedingung gegenüber Dritten Geheim zu halten, und bedürfen bei Weitergabe der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Auftragnehmers. Außerdem erklärt sich der Vertragspartner damit einverstanden dass personenbezogene Daten die für den Geschäftsverkehr relevant sind gespeichert und bearbeitet werden dürfen.
8. Der Gerichtsstand bei etwaigen Streitigkeiten die sich mittelbar oder unmittelbar nach Erfüllung der Leistung ergeben liegt in Schwaz oder dem für den Auftragnehmer zuständigen Gerichtsbarkeit. Alle Schriftformen und Besprechungen erfolgen ausschließlich in Deutsch.
9. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzt, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen oder der undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.
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